Grundbuchauszug - was ist das?
Das steht im Grundbuch!
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem der Besitz eines Grundstücks geregelt wird. Es nennt den oder die Eigentümer und enthält alle wichtigen Informationen über Rechte (z. B. Dauerwohnrechte oder Niessbrauchrechte) und Lasten (z. B. Wegerechte für Nachbarn) an den Grundstücken.
Themenübersicht
Was ist ein Grundbuchauszug?
Aufbau eines Grundbuchauszugs
Wer erhält woher einen Grundbuchauszug?
Wie hoch sind die Kosten?
Wie verläuft die Beantragung?
Wesentliche Inhalte des Grundbuchs - was ist ein Grundbuchauszug?
Der Auszug enthält ein Inventar, das Informationen über die genaue Fläche und die Länge der verschiedenen Grundstücke liefert. Dieser Auszug aus dem Grundbuch basiert vollständig auf den Bezeichnungen innerhalb des jeweiligen Grundbuchs - je Flurstück, Flur und Gemarkung. Darüber hinaus enthält der Auszug Daten über ein übertragenes Baueigentum oder Mietobjekt.
Was steht im Grundbuchauszug?
So kann ein
Grundbuchauszug
aufgebaut sein
Inventar
Das Inventar gibt Auskunft darüber, welche Flurstücke zu den verschiedenen Grundstücken gehören und für welche Art der Bewirtschaftung die Grundstücke bestimmt sind.
Eintragung
Unter anderem werden hier die Grundbuchblattnummer, das zuständige Grundbuchwerk und auch das Datum, an dem der Auszug erstellt wurde, festgehalten.
Erster Abschnitt
Der erste Abschnitt innerhalb des Grundbuchauszugs enthält Informationen über die Eigentümer oder Pächter eines Grundstücks. Auch die Vorbesitzer können eingesehen werden.
Zweiter Abschnitt
Hier werden Daten zu Belastungen und Regelungen wie den Grunddienstbarkeiten dargestellt, die nicht zum dritten Abschnitt gehören. Es handelt sich dabei um die vorrangige Beachtung der Auflassung, also die Reservierung des Eigentums in einem bestimmten Stadium des Erwerbsvorgangs.
Dritter Abschnitt
Hier sind realisierbare Hypotheken zu finden. Dazu gehören Hypotheken, Grundschulden und Mietschulden. Bei der Immobilienfinanzierung ist hier die Erklärung des Kreditgebers verankert.
Worauf Sie vor dem Kauf einer Immobilie achten sollten:
„Wenn man eine Schenkungsimmobilie kauft, muss man dem zweiten Teil des Grundbuchauszugs - den Belastungen und Regelungen - genau Beachtung schenken. Oftmals werden diese im Rahmen des Besitzwechsels nicht gelöscht und müssen vom neuen Besitzer als frischgebackener Eigentümer übernommen werden (z.B. ein Hausrecht oder ein Niessbrauchsrecht)."
Was sind Dienstbarkeiten?
Zweiter Abschnitt
im Detail
Für die Wirksamkeit einer Grunddienstbarkeit bedarf es einer Einigung der Eigentümer über die Dienstbarkeiten und der notariellen Beglaubigung und der Eintragung ins Grundbuch. Typische Beispiele für Dienstbarkeiten sind:
Wegerecht
Nachbaren dürfen über das Grundstück gehen oder fahren, um zu ihrem eigenen Grundstück zu kommen.
Leitungsrecht
Eigentümer eines benachbarten Grundstücks dürfen Leitungen, zum Beispiel für Strom oder Wasser, unter dem Grundstück verlegen.
Bebauungsbeschränkungen
Auf dem Grundstück darf nicht höher gebaut werden als vereinbart, um den freien Blick der Nachbarn nicht einzuschränken.
Dulden der Immissionen
Eine höhere Luftverschmutzung oder Geruchs- bzw. Lärmbelästigung müssen akzeptiert werden.
Überbaurechte
Teile des Nachbarhauses oder der Gebäude auf dem Nachbargrundstück dürfen auf das Grundstück ragen.
Eintragungen im Grundbuch
Ein Besitzwechsel wird erst dann als vollwertig betrachtet, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Das dauert bei notarieller Beurkundung etwa sechs Monate. Um es dem Verkäufer zu ersparen, das Eigentum bis dahin zu leihen oder es sogar zu einem späteren Zeitpunkt zu veräussern, kann man eine Erklärung durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch festhalten.
Änderungen in der
Grundbucheintragung
Das Besondere an Änderungen im Grundbuch ist, dass sie nachverfolgt werden können. Einträge innerhalb des Grundbuchs werden zum Beispiel nicht wirklich gelöscht, sondern rot unterstrichen. Auf diese Weise lässt sich jederzeit feststellen, wer der vorherige Eigentümer des Grundstücks war oder ob es mit Hypotheken belastet ist.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Grundbuchauszug
woher?
Wenn Sie sich ein Grundbuch genauer ansehen möchten, können Sie jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug angefordern. Das kann eine Abschrift oder eine Kopie des Grundbuchblattes sein. Ein Grundbuchauszug kann grundsätzlich beim Amtsgericht beantragt werden. Allerdings ist nicht jeder berechtigt, einen bestimmten Grundbuchauszug anzufordern.
Die folgenden Personen können einen Auszug aus dem Grundbuch beantragen:
- Eigentümer
- Gläubiger
- Erben und Begünstigte von Pflichtteilen
- Pächter von tatsächlichem Eigentum an den betreffenden Grundstücken
- Kaufinteressenten mit konkreten Kaufabsichten nach §12 der Grundbuchordnung (GBO)
- Gerichte, Notare und Behörden
Wer erhält Einsicht in das Grundbuch?
Darüber hinaus kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat und dies nachweisen kann, Einsicht in das Grundbuch verlangen. Das kann beispielsweise ein Gläubiger sein, der eine Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer beantragt.
Auch ein Ehegatte, der den Gewinnausgleichsbedarf im Rahmen einer Scheidung feststellen möchte, kann einen Auszug aus dem Grundbuch verlangen. Ausserdem beantragen Kreditinstitute Grundbuchauszüge, um Auskunft über den Wert der Immobilie zu erhalten und deren Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung feststellen zu können. Jeder objektive Grund, der reine Neugier ausschliesst, ist möglich.
Bei öffentlichem Interesse (z.B. Eigentumsverhältnisse) kann auch die Presse das Grundbuch einsehen. Über die Genehmigung der Besichtigung entscheidet allein das Grundbuchamt.
Wann benötige ich einen Auszug aus dem Grundbuch?
Als Eigentümer benötigt man beim Verkauf von Grundstücken oder Liegenschaften einen Auszug aus dem Grundbuch. Das zeigt, dass man tatsächlich der rechtmässige Eigentümer ist. Auch wenn eine Hypothek beantragt oder eine Immobilie bzw. ein Grundstück verliehen werden soll, ist ein Auszug aus dem Grundbuch notwendig. In diesen Fällen benötigt der Eigentümer einen beglaubigten Auszug. Wollen Mieter beispielsweise wissen, wem ihre Mietwohnung tatsächlich gehört, reicht ein einfacher oder unbeglaubigter Grundbuchauszug.
Kosten Grundbuchauszug
Was kostet ein
Grundbuchauszug?
Die Kosten für den Grundbuchauszug in Deutschland halten sich relativ gering.
- Die einfache Abmeldung im Grundbuch beträgt zehn Euro.
- Für die beglaubigte Kopie entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 Euro.
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Die Einsichtnahme in das Grundbuch kann persönlich oder schriftlich beim Grundbuchamt beantragt werden. In den meisten Ämtern können Sie auch online Auszüge aus dem Grundbuch erhalten. Dazu haben die Bundesländer eigene Portale geschaffen.
Für die Anwendungen benötigt man:
- Die persönlichen Daten: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Objektinformationen: mindestens die genaue Adresse, am besten aber den Grundbuchbezirk und die dazugehörige Blattnummer
- Dokumente, die das rechtliche Interesse an der Grundbuchprüfung belegen, z. B. ein Kaufvertrag
Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?
Online einen Grundbuchauszug beantragen
Für jemanden, der ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchte, bearbeitet der Notar in der Regel den Grundbuchauszug. Es gibt auch Online-Dienstleister, über die ein Grundbuchauszug beantragt werden kann. Das hat jedoch seinen Preis.